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   BFH, 03.08.1977 - I R 210/75   

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https://dejure.org/1977,845
BFH, 03.08.1977 - I R 210/75 (https://dejure.org/1977,845)
BFH, Entscheidung vom 03.08.1977 - I R 210/75 (https://dejure.org/1977,845)
BFH, Entscheidung vom 03. August 1977 - I R 210/75 (https://dejure.org/1977,845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unbeschränkte Steuerpflicht - Gastarbeiter - Ausreise in Heimatland - Rückkehr in BRD - Wiederaufnahme der Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 1 Abs. 1 Satz 1; JAV § 1; StAnpG § 14

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unbeschränkte Steuerpflicht eines Gastarbeiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 441
  • DB 1978, 283
  • BStBl II 1978, 118
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BFH, 30.08.1989 - I R 215/85

    Bindung des BFH - Tatsachenwürdigung des FG - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Dabei ist die Beurteilung der Begleitumstände eine Tatsachenwürdigung, die gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO dem FG obliegt und an die der BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist, soweit keine zulässigen und begründeten Revisionsrügen erhoben wurden (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 17. Oktober 1935 III A 206/35, RStBl 1935, 1415; BFH-Urteil vom 3. August 1977 I R 210/75, BFHE 123, 441, BStBl II 1978, 118).

    Dann muß sich jedoch die ursprüngliche Absicht auf einen längeren Aufenthalt bezogen haben (vgl. BFH in BFHE 123, 441, BStBl II 1978, 118).

  • BFH, 06.02.1985 - I R 23/82

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Wohnsitz in Dänemark

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist wesentlich eine Frage der tatsächlichen Würdigung (BFH-Urteil vom 3. August 1977 I R 210/75, BFHE 123, 441, BStBl II 1978, 118).
  • FG Hessen, 18.08.2015 - 3 K 903/14

    § 9 AO

    Dabei hat er die im erstinstanzlichen Urteil vorgenommene Tatsachenwürdigung, wonach es auch auf die von dem Steuerpflichtigen verfolgte Absicht zur Rückkehr ankommen sollte, unbeanstandet gelassen (vgl. Urteil vom 03.08.1977 I R 210/75, BFHE 123, 441 , BStBl II 1978, 118 ).
  • BFH, 25.05.1988 - I R 225/82

    Entscheidung des Tatrichters - Freie Überzeugung - Feststellung maßgeblicher

    Auch wenn die Würdigung zur Feststellung der Voraussetzungen der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale im wesentlichen zu den vom FG zu treffenden tatsächlichen Feststellungen gehört (BFH-Urteile vom 3. August 1977 I R 210/75, BFHE 123, 441, BStBl II 1978, 118, und in BFHE 143, 217, BStBl II 1985, 331, beide zu den tatsächlichen Voraussetzungen des gewöhnlichen Aufenthalts), ist nach dem Gesetz (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) die subjektive Gewißheit des Tatrichters vom Vorliegen eines entscheidungserheblichen Geschehensablaufs bzw. Sachverhalts nur dann ausreichend und für das Revisionsgericht bindend, wenn sie auf einer logischen, verstandesmäßig einsichtigen Beweiswürdigung beruht, deren nachvollziehbare Folgerungen den Denkgesetzen entsprechen und von den festgestellten Tatsachen getragen sind (Löwe/Rosenberg, Großkommentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz, 24. Aufl., Bd. 3, 1987, § 261 StPO Rz. 12, 13, m. w. N.).
  • BFH, 30.08.1989 - I R 212/85

    Unbeschränkte einkommensteuerpflichtigkeit von Arbeitnehmern

    Dabei ist die Beurteilung der Begleitumstände eine Tatsachenwürdigung, die gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO dem FG obliegt und an die der BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist, soweit keine zulässigen und begründeten Revisionsrügen erhoben wurden (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 17. Oktober 1935 III A 206/35, RStBl 1935, 1415; BFH-Urteil vom 3. August 1977 I R 210/75, BFHE 123, 441, BStBl II 1978, 118).

    Dann muß sich jedoch die ursprüngliche Absicht auf einen längeren Aufenthalt bezogen haben (vgl. BFH in BFHE 123, 441, BStBl II 1978, 118).

  • BFH, 30.05.2014 - I B 82/13

    Anwendung des § 127 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - besonders

    Er benennt zwar verschiedene Divergenzentscheidungen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 1962 VI 156/59 U, BFHE 75, 447, BStBl III 1962, 429; Senatsurteile vom 3. August 1977 I R 210/75, BFHE 123, 441, BStBl II 1978, 118, und vom 25. Mai 1988 I R 225/82, BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944) und gibt diese Entscheidungen auch auszugsweise wieder.
  • FG Nürnberg, 13.04.2011 - 7 K 1600/09

    Kindergeld: Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Inland bei

    Da das "Aufhalten" und "Verweilen" Willensbetätigungen der Person einschließen, gehören die mit dem Aufenthalt verfolgten Absichten zu diesen Begleitumständen (vgl. BFH-Urteile vom 03.08.1977 I R 210/75, BStBl II 1978, 118; und vom 30.08.1989 I R 215/85, BStBl II 1989, 956).
  • FG Niedersachsen, 05.03.2003 - 9 K 4/99

    Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bei nur kurzfristigem Aufenthalt im Inland

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil des BFH vom 3. August 1977 I R 210/75, BStBl. II 1978 Seite 118) kann der gewöhnliche Aufenthalt ausnahmsweise auch bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Monaten begründet werden, wenn der Steuerpflichtige von vornherein beabsichtigt hatte, nicht nur vorübergehend im Inland zu verweilen.
  • LSG Hessen, 29.10.1981 - L 1 Kg 300/80

    Wohnsitz; Schulbesuch; gewöhnlicher Aufenthalt; Kindergeld; Großeltern; Ausland;

    Auch der Begriff des "gewöhnlichen Aufenthaltes" knüpft grundsätzlich, ohne auf den Willen des Betreffenden abzustellen, an äußere Merkmale, an den äußeren Sachverhalt an (vgl. Tipke-Kruse, § 9 AO 1977, Rdnr. 1; Spanner, § 9 AO 1977, Rdnr. 15, aber auch BFH, Urt. v. 3. August 1977 - I R 210/75 - BFHE 123, 441 = BStBl. II 1978, 118).
  • BFH, 21.04.1993 - XI R 71/90

    Erteilung einer Ursprungsbescheinigung - Herstellung oder Ausführung einer

    Dabei ist die Beurteilung der Umstände eine Tatsachenwürdigung, die gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO dem FG obliegt und an die der BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist, soweit keine zulässigen und begründeten Revisionsrügen erhoben wurden (vgl. BFH-Urteil vom 3. August 1977 I R 210/75, BFHE 123, 441, BStBl II 1978, 118).
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